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Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

Das IRF startet nach der Genehmigung des Hygienekonzeptes wieder mit dem Laborbetrieb

IRF mit Geschichtsmasken © TU-Dortmund

Der Laborbetrieb kann zunächst nur unter strengen Hygienevorschriften wieder beginnen.
Hierzu gehören unter anderem die Begrenzung der Personenzahl, vorgegebene Laufwege, Abstandsregeln, sowie Maskenpflicht.
Des Weiteren ist eine genaue Dokumentation erforderlich.