Das IRF startet nach der Genehmigung des Hygienekonzeptes wieder mit dem Laborbetrieb
Der Laborbetrieb kann zunächst nur unter strengen Hygienevorschriften wieder beginnen.
Hierzu gehören unter anderem die Begrenzung der Personenzahl, vorgegebene Laufwege, Abstandsregeln, sowie Maskenpflicht.
Des Weiteren ist eine genaue Dokumentation erforderlich.